Satzung
Wählervereinigung Bürger unseres Kreises ohne Parteibuch
BUKO e. V.
§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
- Der Verein führt den Namen „Wählervereinigung Bürger unseres Kreises ohne Parteibuch BUKO e. V.“, nachstehend BUKO e. V. genannt.
- Der Verein hat seinen Sitz in Halberstadt und soll in das Vereinsregister eingetragen werden
- Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
- Der Verein verfolgt gemeinnützige Zwecke.
§ 2 Zweck
Der Verein fördert die Kommunalpolitik im Landkreis Harz und dessen Städten und Gemeinden durch das Wirken engagierter sachkundiger Bürger. Er nimmt Einfluss auf die Kommunalpolitik durch die Aufstellung von Kandidaten für die Kommunalwahlen und die Benennung sachkundiger Einwohner für die Ausschussarbeit in den Kommunalparlamenten.
§ 3 Mitgliedschaft
- Mitglied können alle Bürger mit Hauptwohnsitz im Landkreis Harz werden, sofern sie nicht Mitglied einer politischen Partei im Sinne des Parteiengesetzes sind. Der Antrag auf Mitgliedschaft erfolgt schriftlich. Über die Aufnahme entscheidet die Mitgliederversammlung.
- Die Mitgliedschaft endet durch Tod, schriftlich erklärten Austritt, durch Ausschluss auf Beschluss der Mitgliederversammlung wegen vereinsschädigenden Verhaltens oder bei Auflösung des Vereins.
§ 4 Organe des Vereins
Organe des Vereins sind:
die Mitgliederversammlung
der Sprecherrat
die Finanzrevision
§ 5 Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist mindestens einmal jährlich einzuberufen. Sie wird vom Sprecherrat schriftlich mit einer Frist von 2 Wochen unter Angabe der Tagesordnung und des Temins eingeladen. Durch die Mitgliederversammlung erfolgt die Wahl des Sprecherrates, dessen Vorsitzenden und dem Stellvertreter, die Entlastung des Sprecherrates und die Bestätigung des Jahresabschlusses, die Festsetzung des Haushaltes und der jährlichen Mitgliedsbeiträge. Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit der Anwesenden gefasst.
Satzungsänderungen und -ergänzungen bedürfen der 3/4 Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Die Beschlüsse sind schriftlich niederzulegen und vom Vorsitzenden und dem Protokollführer der Mitgliederversammlung zu unterzeichnen.
§ 6 Sprecherrat
Der Sprecherrat besteht aus
dem Vorsitzenden
dem Stellvertreter
3 Beisitzern
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Mitglieder des Sprecherrates. Im Regelfall sind dies der Vorsitzende und der Stellvertreter. Sie sind Vorstand im Sinne des § 26 BGB. Der Sprecherrat wird auf die Dauer von 2 Jahren gewählt.
§ 7 Finanzrevision
Die Finanzrevision besteht aus 2 von der Mitgliederversammlung für die Dauer von 2 Jahren zu wählenden Kassenprüfern. Ihre Aufgabe ist die jährliche Kassenprüfung.
§ 8 Auflösung
Zu einem Beschluss über die Auflösung des Vereins ist eine Mehrheit von 3/4 aller Mitglieder erforderlich. Das Vereinsvermögen ist im Falle der Auflösung zu steuerbegünstigten Zwecken zu verwenden. Über die Verwendung entscheidet die Mitgliederversammlung nach Einwilligung des zuständigen Finanzamtes.